Lohnsteuerhilfe
Die individuelle Beratung durch qualifizierte Sachbearbeiter steht bei uns im Vordergrund.
Als Beratungsstelle des von der zuständigen Oberfinanzdirektion anerkannten Lohnsteuerhilfevereins Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- erledigen wir für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft Ihre komplette Einkommensteuererklärung. Die individuelle Beratung steht bei uns im Vordergrund.
Unsere Leistungen
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung
- die Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- die komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- die Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. das Einlegen von Einspruch bzw. die Erhebung einer Klage
Voraussetzungen, dass wir für Sie tätig werden können:
- Es werden nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt und / oder
- die Einnahmen bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften übersteigen 18.000 bzw. 36.000 EUR pro Jahr (Einzel- bzw. Zusammenveranlagung) nicht und es liegen keine gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vor.
Wir beraten Sie in steuerrechtlichen Fragen
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- „Riester-Rente“
- Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
Wir bearbeiten Ihre Anträge
und beraten Sie hinsichtlich folgender Themen:
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)