Lohnsteuerhilfe

Die individuelle Beratung durch qualifizierte Sachbearbeiter steht bei uns im Vordergrund.

Als Beratungsstelle des von der zuständigen Oberfinanzdirektion anerkannten Lohnsteuerhilfevereins Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- erledigen wir für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft Ihre komplette Einkommensteuererklärung. Die individuelle Beratung steht bei uns im Vordergrund.

Unsere Leistungen

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung
  • die Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • die komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • die Überprüfung des Steuerbescheides
  • ggf. das Einlegen von Einspruch bzw. die Erhebung einer Klage

Voraussetzungen, dass wir für Sie tätig werden können:

  • Es werden nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z. B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt und / oder
  • die Einnahmen bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften übersteigen 18.000 bzw. 36.000 EUR pro Jahr (Einzel- bzw. Zusammenveranlagung) nicht und es liegen keine gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vor.
Wir beraten Sie in steuerrechtlichen Fragen
  • Alterseinkünftegesetz
  • Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • „Riester-Rente“
  • Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
  • Wahl der richtigen Steuerklasse
Wir bearbeiten Ihre Anträge

und beraten Sie hinsichtlich folgender Themen:

  • Kindergeld
  • Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte)
  • Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)

Terminverein­barung

Damit wir auch genügend Zeit für Sie haben, bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren.

Sie erreichen uns Montag und Dienstag von 7:30 – 17:00 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 – 16:00 Uhr unter der Rufnummer 07161 945620. Sollten wir uns gerade in einem Beratungsgespräch befinden, dürfen Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Termine sind auch jederzeit außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit möglich.

Wissenswertes

Was sollten Sie zum Termin mitbringen?
Allgemein
  • Ihre Lohnsteuer-Jahresbescheinigung(en)
  • Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (VL-Bescheinigung)
  • Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente), Sozialversicherungsnummer(n)
  • Nachweise über Fehlzeiten (Krankheit, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit), Leistungsbescheide und Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit oder der Krankenkasse über geleistete Zahlungen
  • Rentenbescheid(e), Altersübergangsgeld, Vorruhestandsgeldzeiten
  • Belege über den Bezug von Unterhaltsleistungen
  • Nachweise über Körperbehinderungen – Bescheide des Versorgungsamtes
Kinder
  • Angaben über Kindschaftsverhältnis, Behinderungen, Bezug von Kindergeld
  • bei getrennt lebenden Eltern: Angaben zur Meldung der Kinder, Übertragung von Freibeträgen
  • Belege zu Kinderbetreuungskosten, auch die Zahlungsnachweise
  • Ausbildungs- und Einkommensnachweise bei Kindern ab 18 Jahre (Ausbildungsbescheinigung, BaFöG, Lohnsteuer-Jahresbescheinigung), Angaben zu Werbungskosten während der Ausbildung, Fahrten zur Ausbildungsstätte, Fahrten zur Berufsschule (Erklärung zu Werbungskosten für die Familienkasse), Sozialversicherungsbeiträge
  • Nachweis über auswärtige Unterbringung Ihres volljährigen Kindes
Sonderausgaben
  • Policen (Kopien) und Einzahlungsbelege Ihrer privaten Personenversicherungen
  • Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen
  • Kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester-Rente)
  • freiwillige Krankenversicherung, Pflegeversicherung
  • Unfallversicherungen
  • Haftpflichtversicherungen (Privathaftpflicht, KFZ-Haftpflicht)
  • Belege über Spenden, Mitgliedsbeiträge an politische Parteien (Zuwendungsbestätigungen)
  • Belege zu Steuerberatungskosten
Außergewöhnliche Belastungen
  • Nachweise über Arzt-, Krankenhaus- und Kurkosten, Zuzahlungen bei Zahnersatz, Brillen, Hörgeräten u.ä., Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente und andere aussergewöhnliche Belastungen
  • Nachweise über die Pflege von Angehörigen, Pflegegeld
  • Belege über die Unterstützung von Angehörigen oder über die Zahlung von Unterhaltsleistungen/Renten, Nachweise über deren Einkommen
Berufsbedingte Aufwendungen – Werbungskosten
  • Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte – Entfernung und Anzahl der Tage genau ermitteln, Angaben zu Verkehrsmittel, Nachweis der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bei Fernpendlern oder kurzen Arbeitsweg
  • Beiträge zu Berufsverbänden/ Gewerkschaften
  • Kosten für Arbeitsmittel, Berufsbekleidung (Reinigungskosten nicht vergessen), Werkzeuge, Fachliteratur
  • Aufwendungen für die berufliche Nutzung des eigenen Computers, Nachweis über Anteil der beruflichen Nutzung
  • Nachweise über beruflich bedingte Telefon- und Internetkosten
  • Belege zu Fortbildungskosten – Gebühren, Schreibmaterial, Fahrtkosten, Übernachtungen
  • Belege zu Bewerbungskosten – Bewerbungsunterlagen, Telefon- und Internetkosten, Kosten Vorstellungsgespräche
  • Nachweise über Dienstreisekosten, Fahrtkosten, Dauer, Übernachtungskosten, Nebenkosten, Erstattungen des Arbeitgebers.
  • Nachweise über Einsatzwechseltätigkeit (Kundendienst, Montage u.ä.) oder Tätigkeit auf Fahrzeugen (Kraftfahrer, Beifahrer, Begleitpersonal), Bestätigung des Arbeitgebers, Erstattungen.
  • Nachweise über Kosten doppelte Haushaltsführung, Fahrtkosten, Kosten des Haushaltes am Arbeitsort, Familienheimfahrten, Erstattungen des Arbeitgebers
  • Nachweise über beruflich genutztes Arbeitszimmer (Wohnungsskizze, Miete, Betriebskosten u.a. Kosten, ggf. Bestätigung des Arbeitgebers, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist.
  • Umzugskosten bei beruflich bedingten Umzug
  • Unfallkosten auf dem Arbeitsweg oder auf Dienstreisen, Kostennachweise, Erstattungen der Versicherung
  • Beruflich bedingter Beitragsanteil für private Unfall- und Rechtsschutzversicherungen
Haushaltnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen
  • Rechnungen, Überweisungsnachweise, Verträge
  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse – Verträge, Nachweis über die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
Vermietung von Wohneigentum
  • Nachweise zu Einkünften aus Vermietung, Belege über Betriebskosten, Kosten der Vermietung
Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Einkünften über der Freistellungsgrenze, Originale der Steuerbescheinigungen oder Erträgnisaufstellungen bei Steuerabzug

Bitte bringen Sie den letzten Steuerbescheid mit und denken Sie gegebenenfalls an Veränderungen bei Ihrer Bankverbindung.

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