Information zur Mitgliedschaft
Um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nichts weiter tun, als Mitglied im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- zu werden.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,-. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.
Jahresbeitrag
Unabhängig von Aufwand und Ergebnis und unabhängig davon, wie oft Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen Sie nur den festgesetzten Jahresbeitrag pro Jahr (angegeben inkl. 19 % Mwst.). Die Bemessungsgrundlage hierfür setzt sich zusammen aus
- dem / den auf der / den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn / -löhnen
- dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen
- den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
- den Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. – 4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Beitragsklasse | Bemessungsgrundlage in EUR | Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% Mwst. |
---|---|---|
Beitragsklasse 1 | bis EUR 8.000,- | EUR 63,- |
Beitragsklasse 2 | ab EUR 8.001,- bis EUR 16.000,- | EUR 94,- |
Beitragsklasse 3 | ab EUR 16.001,- bis EUR 25.000,- | EUR 119,- |
Beitragsklasse 4 | ab EUR 25.001,- bis EUR 37.000,- | EUR 153,- |
Beitragsklasse 5 | ab EUR 37.001,- bis EUR 50.000,- | EUR 202,- |
Beitragsklasse 6 | ab EUR 50.001,- bis EUR 75.000,- | EUR 256,- |
Beitragsklasse 7 | ab EUR 75.001,- bis EUR 100.000,- | EUR 329,- |
Beitragsklasse 8 | ab EUR 100.001,- bis EUR 125.000,- | EUR 415,- |
Beitragsklasse 9 | ab EUR 125.001,- bis EUR 150.000,- | EUR 507,- |
Beitragsklasse 10 | ab EUR 150.001,- bis EUR 175.000,- | EUR 606,- |
Beitragsklasse 11 | ab EUR 175.001,- bis EUR 200.000,- | EUR 732,- |
Beitragsklasse 12 | ab EUR 200.001,- | EUR 872,- |