Information zur Mitgliedschaft

Um unsere Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie nichts weiter tun, als Mitglied im Lohnsteuer­beratungsverbund e. V. -Lohnsteuerhilfeverein- zu werden.

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig inkl. 19 % Mwst. EUR 12,-. Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird für die Aufnahme des Ehegatten keine Aufnahmegebühr erhoben.

Jahresbeitrag

Unabhängig von Aufwand und Ergebnis und unabhängig davon, wie oft Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen, zahlen Sie nur den festgesetzten Jahresbeitrag pro Jahr (angegeben inkl. 19 % Mwst.). Die Bemessungsgrundlage hierfür setzt sich zusammen aus

  1. dem / den auf der / den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn / -löhnen
  2. dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen
  3. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
  4. den Einnahmen aus Kapitalvermögen

Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. – 4. genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Beitragsklasse Bemessungsgrundlage in EUR Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% Mwst.
Beitragsklasse 1 bis EUR 8.000,- EUR 54,-
Beitragsklasse 2 ab EUR 8.001,- bis EUR 16.000,- EUR 81,-
Beitragsklasse 3 ab EUR 16.001,- bis EUR 25.000,- EUR 102,-
Beitragsklasse 4 ab EUR 25.001,- bis EUR 37.000,- EUR 131,-
Beitragsklasse 5 ab EUR 37.001,- bis EUR 50.000,- EUR 173,-
Beitragsklasse 6 ab EUR 50.001,- bis EUR 75.000,- EUR 219,-
Beitragsklasse 7 ab EUR 75.001,- bis EUR 100.000,- EUR 282,-
Beitragsklasse 8 ab EUR 100.001,- bis EUR 125.000,- EUR 356,-
Beitragsklasse 9 ab EUR 125.001,- bis EUR 150.000,- EUR 435,-
Beitragsklasse 10 ab EUR 150.001,- bis EUR 175.000,- EUR 520,-
Beitragsklasse 11 ab EUR 175.001,- bis EUR 200.000,- EUR 625,-
Beitragsklasse 12 ab EUR 200.001,- EUR 748,-